Demo-PETITION - gegen Rossbollen!

(nur für Testzwecke – keine offizielle Petition)

REINIGUNGSPFLICHT im Kanton Aargau

Dank Littering-Gesetz: Für Rossbollen auf Wegen gibt’s im ganzen Aargau Bussen.

Aargauer Reiter müssen sich bewusst sein: Lassen sie den Kot ihrer Pferde liegen, können sie gebüsst werden. Möglich ist dies dank Littering-Regeln in den Polizeireglementen. Teilweise drohen zusätzlich Reinigungskosten.

Alleine seit 2003 hat die Zahl der Pferde im Aargau um 3000 auf heute 8300 zugenommen. Die Folge: mehr Pferdeäpfel auf Strassen. Die Gemeinde Holziken im Suhrental hat nun darauf mit einem Gebotsschild reagiert, das Reiter ermahnt, den Pferdemist aufzunehmen.

Im Zurzibiet ist es seit Anfang Jahr – gemäss dem Reglement der Regionalpolizei (Repol) – explizit verboten, den Pferdekot liegen zu lassen. Ansonsten drohen eine Busse von 100 Franken und eine Rechnung für die Reinigungskosten.

Ein separater Passus, der aber eigentlich gar nicht nötig wäre: Im ganzen Kanton ist in den regionalen Polizeireglementen eine Reinigungspflicht festgehalten, worunter auch der Tierkot fällt. «Wenn nötig, berufen wir uns auf diese Littering-Regeln», bestätigt der Badener Polizeichef Martin Brönnimann.

So schreibt der Paragraf vor: «Wer öffentliche Strassen und Anlagen verunreinigt, hat umgehend den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen.»

Im Littering-Artikel der Aarauer Stadtpolizei ist Tierkot als Abfall bestimmt, der im öffentlichen Raum produziert wird. Wird er nicht entsorgt, drohen 40 Franken Ordnungsbusse.

Putzen müssten Reiter überall
Der Aargau ist in 17 Gemeindepolizei-Gebiete mit eigenem Reglement aufgeteilt. Gemeinsam ist allen der besagte Reinigungspflicht-Artikel. Das Verunreinigen von öffentlichem Grund kann mit 50 bis 150 Franken gebüsst werden, teilweise werden zudem die Reinigungskosten verrechnet.

In 8 Regionen gibt es jedoch eine Erweiterung der Regelung: Repol Muri, Unteres Fricktal und Zofingen, zu der Holziken gehört, haben Paragrafen für alle Tierhalter. «Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen», heisst es.

Bei den Repol Wohlen, Limmat-Aare-Reuss, Bremgarten und der Polizei Oberes Fricktal richtet sich der Artikel zudem speziell an Pferdehalter. Sie sind verpflichtet, den Kot aufzuheben. Nur im Zurzibiet ist es umgekehrt als ein Verbot formuliert.

René Lippuner, der Zurzibieter Polizeichef und Verbandspräsident der Aargauer Gemeindepolizeien, ist kein Fan von Bussen. Er bevorzugt den Dialog. «Es gibt aber Leute, die beratungsresistent sind», sagt er, sodass es härtere Regeln brauche – als letzte Konsequenz.

Das Verbot wurde auf Wunsch der Gemeinden und damit letztlich der Öffentlichkeit ins Polizeireglement aufgenommen. Eine Pferdesteuer als Alternative, wie es sie in Schneisingen gibt, hält Lippuner persönlich für falsch: «Das wäre eine Kollektivstrafe. Es sollte das Verursacherprinzip gelten.»

Gehen Verbote zu weit?
Das meint auch der Holziker Gemeindeammann Peter Lüscher: «Ich kann auch nicht auf die Strasse scheissen und es liegen lassen», sagte er kürzlich gegenüber der AZ.

Jeannie Gerber, Reitlehrerin in Hunzenschwil, findet erinnernde Gebotsschilder gut. Verbote würden aber an der Umsetzbarkeit scheitern, da es schlichtweg nicht möglich sei – auch aus Sicherheitsgründen – alles aufzunehmen.

«Für mich ist Pferdekot nur bedingt Littering», fügt sie an. Dem widerspricht Sarah Ebinger, Reitlehrerin aus Gipf-Oberfrick. Pferdekot zu entsorgen, sei für sie selbstverständlich, da Hunde- und Pferdekot sie beim Spaziergang auch stören würden.

«Ich begrüsse Verbote und Bussen», sagt sie. «Das macht Druck auf jene, die sich nicht daran halten.»

Achtung: Dies ist nur eine Demo-Petition! Meine Maxime lautet: «Leben und leben lassen.» Und gerade mit Blick auf den Russenkrieg in der Ukraine, sollten wir uns fragen, ja haben wir Schweizer denn keine anderen Sorgen und nichts besseres zu tun, als uns über alles und nichts aufzuregen? Sprich – über ein paar Rossbollen auf den Feld- und Waldwegen………?!


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