Der 1. August und die Umwelt

Admin_3428-Wiler 31. Juli 2022

Über Feuer und Feuerwerkskörper freut sich am Nationalfeiertag Jung und Alt. Das 1.-Augustfeuerwerk hat aber auch unerwünschte Nebenwirkungen. Dazu gehören insbesondere erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen und Lärm. Wegen der herrschenden grossen Waldbrandgefahr gelten an vielen Orten Einschränkungen, darunter sogar Feuerverbote, die es unbedingt zu beachten gilt.

Auswirkungen von Feuerwerk auf die Luft
Jährlich werden in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Polizei fedpol rund 1650 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht (Durchschnitt der Jahre 2011-2020). Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, ca. 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet. Dies entspricht rund 2 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen in der Schweiz.

Die farbgebenden Metallverbindungen in den Feuerwerkssätzen gelangen nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer. Deren Belastung ist jedoch gering.

Hinweise für empfindlichen Personen
Das Abbrennen von Feuerwerk erzeugt in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden.

Gefahr für Menschen und Stress für die Tiere
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Personen kann wegen der hohen Lärmpegel zu irreversiblen Gehörschäden führen. Daher ist es wichtig, den auf der Verpackung angegebenen minimalen Sicherheitsabstand einzuhalten. Zudem stellt der Lärm auch eine grosse Belastung für die Tiere dar. Feuerwerke sollten daher grundsätzlich zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden.

Abfall gehört nicht ins 1.-August-Feuer
1.-August-Feuer können giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. In den letzten Jahren hat sich diese Situation merklich gebessert. Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz können für ein 1.-August-Feuer verwendet werden. Im Zusammenhang mit einer Waldbrandgefahr ist dabei den Anweisungen der kantonalen und lokalen Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Lage der Waldbrandgefahr
Die Kantone und die Gemeinden können bei Waldbrandgefahr auch das Abbrennen von Feuerwerken einschränken. Dies ist wegen der herrschenden Trockenheit an verschiedenen Orten der Fall. Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Wer Feuer entfacht im Wald und ausserhalb des Waldes muss immer – auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr – mit der nötigen Vorsicht vorgehen. Das Bundesamt für Umwelt bietet einen Überblick über die aktuelle Waldbrandgefahr und über die von den Kantonen angeordneten Massnahmen.

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